Mitglied des Österreichischen Bundesrates

Am 6. November 2024 hat der Vorarlberger Landtag Christoph Thoma als Vertreter in den Bundesrat entsandt.

Der Bundesrat, die zweite Kammer des österreichischen Parlaments, wird nicht direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Stattdessen bestimmen die Landtage der neun Bundesländer, wer sie dort vertritt. Die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrats spiegelt daher die Mehrheitsverhältnisse in den jeweiligen Landtagen wider.

Die Bundesratsmitglieder bleiben so lange im Amt, wie auch der jeweilige Landtag besteht. Nach jeder Landtagswahl kann sich die Zusammensetzung des Bundesrats folglich ändern – man spricht von einer „partiellen Erneuerung“. Deshalb gibt es im Bundesrat keine festen Gesetzgebungsperioden, der Bundesrat arbeiet seit 1945 durchgehend.

Wie viele Mitglieder jedes Bundesland in den Bundesrat entsenden darf, hängt von der Zahl der österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im jeweiligen Bundesland ab. Das bevölkerungsreichste Bundesland kann bis zu zwölf Mitglieder stellen, das kleinste mindestens drei. Insgesamt besteht der Bundesrat derzeit aus 60 Personen, davon kommen drei aus Vorarlberg.

Der Bundesrat erfüllt in Österreich die Rolle einer zweiten Parlamentskammer. Damit soll das politische System ausgeglichener und die Gesetzgebung qualitativ besser werden. Manche sehen seine Hauptaufgabe auch darin, die Interessen der Bundesländer im Parlament zu vertreten – deshalb wird er oft als „Länderkammer“ bezeichnet. Darüber hinaus übernimmt der Bundesrat auch Aufgaben als Vertretung auf europäischer Ebene und als Impulsgeber für zukünftige Entwicklungen.

Meine erste Rede im Bundesrat

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