
Beschlüsse zu Energiepolitik und Gewerbeordnung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2025 wichtige Weichenstellungen im Bereich Energiepolitik und Wirtschaftsrecht beschlossen.
Entlastung und Nachhaltigkeit für energieintensive Betriebe
Der Bundesrat hat das Standortabsicherungsgesetz 2025 verabschiedet, das gezielte Entlastungen für energieintensive Unternehmen vorsieht. Angesichts weiterhin hoher Stromkosten stellt diese Maßnahme eine wesentliche Unterstützung für die betroffene Industrie dar. 150 Mio. Euro stehen für die Jahre 2025 und 2026 zur Verfügung. Begünstigt werden Unternehmen mit hohem Stromverbrauch in Branchen wie Metall, Stahl, Papier, Holz und Leder. Das Gesetz verfolgt jedoch nicht nur eine kurzfristige Entlastung, sondern schafft gleichzeitig Anreize für mehr Energieeffizienz und den Umstieg auf erneuerbare Energien.
Zusätzlich wurden Anpassungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und im Ökostromgesetz beschlossen. Diese Maßnahmen erhöhen die Planungssicherheit beim Ausbau von Photovoltaik oder beispielsweise Windkraft und stärken den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich.
„Mit diesen Beschlüssen senden wir ein klares Signal für Wettbewerbsfähigkeit, Standortstärkung und eine nachhaltige Industriepolitik in Österreich. Gerade in Zeiten globaler wirtschaftlicher Unsicherheit ist es entscheidend, unseren Industriebetrieben Planungssicherheit zu bieten.“ (CT)
Rechtsanpassung an EU-Vorgaben in der Gewerbeordnung
Der Bundesrat hat zudem die GewO-EU-Finanzberufsverordnungen Novelle 2025 beschlossen, mit der Österreich EU-Vorgaben im Bereich Finanzdienstleistungen umsetzt. Die Europäische Kommission hatte im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens die fehlende Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie kritisiert. Der nun beschlossene Gesetzentwurf regelt den Vertrieb durch Versicherungsvermittler einheitlich und verbindlich und weist den Gewerbebehörden klare Vollziehungskompetenzen zu.
Weiterhin wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in der Gewerbeordnung nun ausdrücklich als zuständige Instanz bei Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genannt. Damit wird die neue Zuständigkeit der EBA gemäß EU-Vorgaben rechtlich verankert.
„Die Novelle ist kein technischer Akt, sondern ein Beitrag zur Rechtssicherheit und Integrität unseres Finanzmarktes. Wir handeln hier konsequent im Sinne der europäischen Zusammenarbeit und beugen rechtlichen Unsicherheiten vor.“ (CT)
Christoph Thoma unterstreicht abschließend seine klare Haltung im Rahmen der Debatte:
„Während andere Kräfte mit populistischen Parolen agieren, steht die ÖVP für eine verlässliche, handlungsfähige Politik, die Wirtschaft, Umwelt und Beschäftigung gleichermaßen im Blick hat.“
Rede zur Energiepolitik: https://youtu.be/g3seVw4iwAI?si=yQx_2kLvotT1hZNK
Rede zur Gewerbeordnung: https://youtu.be/Q4XLQIusfXg?si=DkHsJqBiIQYnTMd3
Foto/Zinner

