
Finanzmarktsammelgesetz und Entlastung bei Überstunden stärken Vertrauen, Investitionen und Leistung
In der gestrigen Bundesratssitzung standen zentrale Weichenstellungen für Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit Österreich auf der Tagesordnung: das Finanzmarktsammelgesetz sowie die steuerliche Entlastung bei Überstunden und Feiertagsarbeit: Stabilität ist Standortpolitik – und Leistung verdient Anerkennung.
Vertrauen ist die Währung des Finanzmarkts
Klare Regeln, Transparenz und wirksame Aufsicht schaffen Stabilität – und das ist die beste Vorsorge gegen Krisen, die am Ende immer die Realwirtschaft treffen. Das Gesetz bündelt mehrere EU-Vorgaben und stärkt damit den Finanzplatz Österreich in wesentlichen Bereichen: mehr Transparenz, mehr Stabilität und mehr Wettbewerbsfähigkeit. Ein zentraler Schwerpunkt ist die Glaubwürdigkeit nachhaltiger Finanzierung. Durch die Umsetzung europäischer Vorgaben für grüne Anleihen werden einheitliche Standards und klare Transparenzregeln verankert, um Greenwashing zu verhindern.
„Wer nachhaltig investieren will, muss sich darauf verlassen können, dass grün auch tatsächlich grün ist – das ist ökologisch sinnvoll und wirtschaftspolitisch vernünftig.“ (CT)
Zudem werde Regulierung praxistauglicher und stärker an der Realwirtschaft ausgerichtet. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird als zuständige Behörde im Sinne der EU-Regeln gestärkt und erhält wirksame Befugnisse – von der Aufsicht über Ermittlungen bis hin zu Sanktionen. Auch die Finanzierung der FMA wird abgesichert, begleitet von einer Evaluierung. Ein zusätzlicher Modernisierungsschritt betrifft den Zahlungsverkehr: Echtzeitüberweisungen in Euro sollen zu denselben Konditionen wie klassische SEPA-Zahlungen möglich werden – ein Vorteil für Konsumentinnen und Konsumenten sowie für Betriebe, die auf rasche Liquidität angewiesen sind.
Mehr netto vom brutto
Neben stabilen Rahmenbedingungen für Märkte gehe es aber ebenso um Fairness gegenüber jenen, die den Standort täglich am Laufen halten, betont Thoma in der Debatte zur Novelle des Einkommensteuergesetzes:
Konkret sieht die Regelung eine Steuerfreiheit für Feiertagsarbeit bis 400 Euro pro Monat sowie eine Begünstigung von bis zu 15 Überstunden im Monat mit einem steuerfreien Zuschlag von bis zu 170 Euro vor.
„Wer an Feiertagen arbeitet, während andere bei der Familie sind – in der Hotellerie, der Gastronomie, im Handel, im Gesundheitswesen oder in der Produktion – soll spürbar mehr netto vom brutto haben. Wir sorgen dafür, dass am Monatsende mehr Netto übrig bleibt.“ (CT)
Gleichzeitig bringe die Klarstellung bei der Feiertagsarbeit mehr Rechtssicherheit in der Lohnverrechnung. Unterschiedliche Auslegungen hätten in der Vergangenheit für Unsicherheiten gesorgt. Jetzt ist klar geregelt, was steuerfrei ist und in welcher Höhe. Das ist praktische Entbürokratisierung, die nicht nur angekündigt, sondern im Gesetzestext umgesetzt wird.
Politik mit Verantwortung heißt Prioritäten setzen.
Wir legen den Schwerpunkt bewusst auf diejenigen, die mit ihrer Arbeit unseren Wohlstand sichern – wir investieren in Arbeit, Beschäftigung und Wertschöpfung. Ob im Finanzmarkt oder am Arbeitsplatz: „Es geht um Verlässlichkeit. Mit dem Finanzmarktsammelgesetz stärkt die Bundesregierung mit der ÖVP an der Spitze Stabilität und Vertrauen“, schließt Thoma.
Rede Einkommenssteuergesetz von Thoma und StS Eibinger-Miedl : https://youtu.be/P68sjuE6rLk

