In kaum einem Berufssektor sind prekäre Arbeitsverhältnisse so weit verbreitet, wie im Kunst- und Kulturbereich.

Sich künstlerisch zu verwirklichen, spannende Projekte umzusetzen, führt oftmals dazu, dass Künstlerinnen und Künstler in unsicheren Lebensverhältnissen leben: meist unterbezahlt, oftmals überarbeitet, ohne Planbarkeit und mit wackeliger sozialer Absicherung. Künstlerisches Schaffen ist meist atypisch und erfolgt in der Regel projektartig. Nur selten reihen sich Aufträge an Aufträge.

Nur die wenigsten Künstlerinnen und Künstler können von den Erlösen aus der künstlerischen Tätigkeit leben. Das ist ein globales Phänomen und auch in Vorarlberg nicht anders. Das gilt für alle Genres der Kunst, insbesondere im Bereich der Bildenden Kunst, jedoch auch in der Literatur, im Tanz, der Musik, dem Theater oder beispielsweise in der Kulturvermittlung.

Gesellschaft braucht aber kritische Auseinandersetzung mit Geschichte, Gegenwart und Zukunft, was insbesondere durch künstlerisches Agieren gewährleistet wird.

Um die Lebenssituation von freischaffenden, professionellen Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden zu verbessern, braucht es einen Dialog mit den betroffenen Akteuren, den Interessensverbänden und der Politik, in dem definiert wird, wie Künstlerinnen und Künstler in Vorarlberg, die überwiegend von einer künstlerischen Tätigkeit leben, grundsätzlich abgesichert sein sollten.

Im Rahmen einer Erhebung sollen deshalb die wichtigsten Daten erhoben werden, die ein Bild über prekäre Lebensverhältnisse von Künstlerinnen und Künstlern in Vorarlberg zeichnen. Diese Erhebung soll auch einen vergleichenden Blick nach Deutschland und in die Schweiz beinhalten, wo die freischaffende Kunst- und Kulturszene ähnliche Arbeits- und Lebensrealitäten vorfindet. Dabei gilt es, auch folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wer gilt als kunst- und kulturschaffend?
  2. Welche Kriterien bestimmen die Professionalität der Tätigkeit?
  3. Welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Kriterien liegen vor? Wie schauen die pensionsbezogenen Rahmenbedingungen aus?
  4. Welche Kriterien werden zur Kunst- und Kulturförderung von Seiten des Landes definiert?

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse ergeben die Möglichkeit, um über strategische Maßnahmen und allfällige Förderprogramme im Landeskulturbeirat zu diskutieren und dementsprechende Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten, welche in einem Beteiligungsverfahren mit den genannten Akteuren und Verbänden entwickelt werden.

Vor diesem Hintergrund soll der Landtag beschließen:

„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, auf Basis einer fundierten Datengrundlage Verbesserungsvorschläge für die prekäre Lebenssituation von freischaffenden, professionellen Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden, die – in allen Kunstsparten – überwiegend von einer künstlerischen Tätigkeit leben, zu erarbeiten. Zudem wird die Landesregierung ersucht, bei der Bundesregierung einzufordern, dass die soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern verbessert wird.“